Wichtige Änderungen bei der BEG Förderung >Einzelmaßnahmen< ab den 01.01.2023

Was ändert sich konkret im Rahmen der BEG in 2023?

Zusätzlich zu den aktuellen Mindestanforderungen sind Wärmepumpen ab dem 1. Januar 2023 nur noch förderfähig, wenn ihr Energieverbrauch und ihre Wärmeproduktion gemessen und visualisiert werden. Ebenso muss eine Netzwerkschnittstelle vorhanden sein. Bei Wärmepumpen ist das schon länger ein Standard. Bei Luft-Luft-Wärmepumpen (auch Klimageräte mit Heizfunktion genannt) wird dies erst noch zum Standard.

Was bedeutet das für den Antragssteller ?

Für Sie als Antragsteller wirken sich die Änderungen zunächst nicht unmittelbar aus. Während des BAFA-Antragsverfahrens stehen zur Zeit noch förderfähige Einheiten zur Verfügung. Ab 2023 muss nur noch die Kompatibilität der Netze und Wärmemessstellen bestätigt werden, die bereits in der Erklärung der Fachfirmen enthalten sind, damit die Behörden sehen können, dass die notwendigen Funktionen in der Wärmepumpe enthalten sind.

Sind dann DAIKIN Wärmepumpen und Luft-Luft-Wärmepumpen weiterhin förderfähig?

Grundsätzlich sind alle Wärmepumpen von DAIKIN zur Beheizung eines Gebäudes weiterhin förderbar und sind in der BAFA-Liste der förderbaren Wärmepumpen gelistet. Ab dem 1. Januar 2023 ist das DAIKIN Altherma Portfolio weiterhin förderwürdig. Das Portfolio für VRV und Split, ist in der Luftmengenerfassung bereits in der Entwicklung und soll voraussichtlich im September 2023 auf den Markt kommen.

Sie haben noch ein Projekt offen?

Anträge, die bis zum 31.12.2022 eingereicht werden, können für die nächsten 2 Jahre ohne weitere Erfüllung der neuen Anforderungen umgesetzt werden. Wenn Sie also Klimatisierungs-Projekte (mit Heizfunktion) haben und möchten diese in den nächsten 2 Jahren umsetzen und eine Bezuschussung von bis zu 40% genießen möchten, können Sie diese bis zum 31.12.2022 beim BAFA einreichen. Gerne können Sie uns auch direkt ansprechen, wir sind für Sie da.

 

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